Ermittlungen für Wiederaufnahme­verfahren

Wurden Sie unschuldig verurteilt? Streben Sie eine Wiederaufnahme Ihres Verfahrens an? Benötigen Sei dazu neue Beweise?

Detektive können Sie dabei unterstützen. Detektive versuchen, neue Beweismittel für das Wiederaufnahmeverfahren zu beschaffen. Die ermittelnden Detektive stehen später auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.

Bei dem Versuch, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben, arbeiten Detektive eng mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen. Dabei ermitteln die Privatdetektive unserer Detektei in jede Richtung, die von Seiten Ihrer Rechtsanwälte vorgegeben wird.

Detektive ermitteln für Wiederaufnahmeverfahren.

Ein Detektiv verschafft Ihnen Gewissheit.

Ihr Detektiv
0 18 05 – 10 10 60 *

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